Als wir damals fragten, ob wir uns beim Plastikrecycling „selbst auf den Arm“ nehmen, stand dahinter ein Bauchgefühl: Wir trennen fleißig – aber am Ende wird viel verbrannt. Im ursprünglichen Beitrag hieß es treffend: „Oder ist das nur das, was wir glauben (wollen)?“ Heute schauen wir erneut auf die Lage: Hat sich wirklich etwas verändert – oder bleibt es am Ende wieder nur ein gutes Gefühl?

1) Der große Strom: Viel Verwertung – aber zu oft noch Feuer statt Kreislauf

Im damaligen Beitrag wurde das werkstoffliche Plastikrecycling als Goldstandard bezeichnet – und gleichzeitig deutlich gemacht, dass die Realität ernüchternd ist. Daran hat sich leider wenig geändert.

Das Umweltbundesamt (UBA) zeigt: Betrachtet man alle Kunststoffabfälle (nicht nur Verpackungen), landet ein großer Teil weiterhin in der energetischen Verwertung (Müllverbrennung). Die werkstoffliche Verwertung bleibt zwar relevant, aber dominiert den Abfallstrom nicht. Die Kernaussage von damals gilt also nach wie vor: Echter Kreislauf bedeutet hochwertiges Recycling – und das ist im Gesamtstrom weiterhin die Ausnahme. Mit anderen Worten: Von Kreislauf kann hier kaum die Rede sein.

2) Der Sonderfall „Verpackungen“: spürbare Fortschritte – dank Regeln & Sortierung

Anders sieht es bei Kunststoffverpackungen aus. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Umweltbundesamts (UBA) und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vom 21. Januar 2025 stieg die werkstoffliche Recyclingquote von Kunststoffverpackungen zwischen 2018 und 2023 von 42,1 % auf 68,9 %. Das klingt erstmal beeindruckend – und ist es auch. Diese Entwicklung ist vor allem auf verbesserte Sortiertechnik, einen höheren Anteil an sortenreinen Monomaterialien sowie Vorgaben zum Design-for-Recycling zurückzuführen. Aber: Das sind eben nur die Verpackungen – und nicht der gesamte Plastikberg.

3) Das neue EU-Regelwerk (PPWR): Vom „Bitte“ zum „Muss“

Plastikrecycling

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft; ab dem 12. August 2026 greifen die meisten Pflichten, die dem Plastikrecycling auf die Sprünge helfen sollen. Ziel: alle Verpackungen wirtschaftlich recycelbar machen, verbindliche Rezyklatquoten und Wiederverwendungsziele. Damit wird aus Empfehlungen ein verbindliches Regelwerk.

Auf einen Blick: Das ändert die PPWR

  • Ab 2026 greifen erste Pflichten für Design und Kennzeichnung – bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein.
  • Verbindliche Rezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen (z. B. PET-Getränkeflaschen: 25 % ab 2025, 30 % ab 2030).
  • Wiederverwendungsziele für Transport-, Versand- und Getränkeverpackungen.
  • Strenge Design-Kriterien ab 2030: nicht recycelbare Verbunde dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

4) Plastikmüll-Exporte bleiben ein Problem

Ein wichtiger Kritikpunkt des ursprünglichen Beitrags war der Export von Plastikmüll. Und tatsächlich: Deutschland exportiert weiterhin erhebliche Mengen – wenn auch mit schwankender Tendenz. Für 2023 nennt CleanHub rund 688.000 Tonnen exportierte Kunststoffabfälle.

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) sank die exportierte Menge bereits 2021 auf 766.200 Tonnen – rund 25 % weniger als im Jahr 2020 (ca. 1,02 Mio. t). Eine Auswertung von Everwave zeigt für 2024 wieder etwa 732.000 Tonnen – das entspricht über 10 % der deutschen Plastikabfälle.

Was mit den exportierten Abfällen passiert, ist häufig intransparent. Ein Teil wird in Recyclinganlagen verarbeitet, erhebliche Mengen werden jedoch minderwertig behandelt – etwa verbrannt, deponiert oder gelangen illegal in die Umwelt. Kurz: Aus den Augen ist eben nicht aus der Welt.

Aber: Ab 2026 Schluss mit dem Auslagern in Nicht-OECD-Länder. Die EU-Abfallverbringungsverordnung (Regulation (EU) 2024/1157) verbietet ab dem 21. November 2026 den Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder. Schon vorher, ab Mai 2026, gelten strengere Vorschriften und Notifizierungspflichten. Das heißt: Weniger Müll geht in die ärmsten Länder und es werden bessere Lösungen im Binnenmarkt benötigt.

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5) Plastikrecycling und nationale Stellschrauben: Pfand & Einwegkunststofffonds

Pfandpflicht ausgeweitet (seit 1. Januar 2024): Seitdem gilt sie auch für Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einweg-Kunststoffflaschen (25 Cent). Ziel ist eine sortenreine Sammlung, damit die Flaschen hochwertig zu neuen Getränkeflaschen recycelt werden können. Milchkartons sind von der Regelung nicht betroffen – sie gehören weiterhin in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Durch die Ausweitung werden nun auch diese Verpackungen Teil der sehr erfolgreichen Rücknahmesysteme, über die in Deutschland bereits mehr als 90 % der Einweg-PET-Flaschen gesammelt werden.

Einwegkunststofffonds (EWKFondsG): Seit 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff – zum Beispiel To-go-Becher oder Fast-Food-Verpackungen – eine Abgabe zahlen. Dieses Geld fließt in einen Fonds, den das Umweltbundesamt (UBA) über die Plattform DIVID verwaltet. Aus diesem Fonds erhalten Städte und Gemeinden Mittel, um die Kosten für Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum zu decken. So zahlen nicht mehr allein die Kommunen oder Steuerzahler für die Vermüllung, sondern auch die Hersteller der Produkte. Die Logik dahinter: Wer den Müll verursacht, soll auch für die Folgen zahlen – und nicht allein die Allgemeinheit.

6) Mikroplastik: Verbot für „absichtlich zugesetzte“ Partikel

Mikroplastik Glitterzusatz-Verbot

Seit 17. Oktober 2023 gilt die REACH-Beschränkung (EU-Verordnung 2023/2055) für absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel (synthetische Polymermikropartikel). Verboten sind u. a. loses Plastik-Glitter und Mikroplastik in Kosmetik oder Reinigungsmitteln, sofern sie einen bestimmten Gehalt überschreiten und keine Übergangsfristen gelten. Das ist ein Anfang – aber die großen Mengen an Mikroplastik entstehen weiterhin durch Abrieb (z. B. Reifen) und sind damit längst nicht vom Tisch.

7) Globaler Rahmen: Das UN-Plastikabkommen stockt

Die Verhandlungen zum UN-Plastikabkommen (INC-5.2, Genf, August 2025) endeten ohne Einigung. Wichtige Streitpunkte blieben ungelöst – etwa Produktionsbegrenzungen, Regelungen zu Chemikalien und Finanzierung. Ein verbindlicher Vertrag liegt bislang nicht vor; stattdessen wurde ein überarbeiteter Textvorschlag geschaffen, der als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen soll. Die Weltgemeinschaft ringt – und die Zeit läuft davon.

Fazit: Mehr Ernst im System – aber der echte Kreislauf bleibt harte Arbeit

  • Damals: viel „Plastikrecycling“ auf dem Papier, wenig echter Kreislauf.
  • Heute: Verpackungen zeigen deutliche Fortschritte, beim Gesamtstrom bleibt das Problem bestehen.
  • Rechtlich: Mit der PPWR, Exportstopps, Pfand und dem Einwegkunststofffonds steigt der Druck.

Der entscheidende Punkt bleibt: Nur hochwertiges, werkstoffliches Recycling schafft echte Kreisläufe. Und genau hier liegt weiterhin die Schwachstelle. Noch immer wird ein erheblicher Teil des Kunststoffs verbrannt oder minderwertig verwertet. Damit bleibt der ökologische Nutzen weit hinter dem zurück, was politisch angekündigt und gesetzlich gefordert ist.

Die Regeln sind zwar da – mit der PPWR, dem Exportverbot, der Pfandausweitung und dem Einwegkunststofffonds ist der Rahmen enger gesteckt als je zuvor. Doch solange Hersteller komplizierte Verbundmaterialien einsetzen, solange Kommunen mit Fehlwürfen und mangelnder Sortierqualität kämpfen und solange Recyclingbetriebe nicht ausreichend in moderne Verfahren investieren, bleibt „Kreislaufwirtschaft“ zu oft nur ein Etikett.

Die eigentliche Frage ist längst nicht mehr, ob Gesetze existieren – sondern ob Politik, Industrie und wir als Verbraucher wirklich bereit sind, sie konsequent umzusetzen. Ohne diesen Schritt bleibt das Plastikrecycling ein Stück weit Selbstbetrug – und die viel beschworene Kreislaufwirtschaft eine schöne Idee, die in der Praxis allzu oft verpufft.

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